Anmeldung Sprachaufenthalt England Herbst 2025

Die Anmeldefrist für die Teilnahme am Sprachaufenthalt in England ist abgelaufen. Es sind keine Anmeldungen mehr möglich.

Liebe Lernende der WSKVW

 

Wir freuen uns, dass Sie sich für einen Sprachaufenthalt interessieren. Sie werden sehen: Das Eintauchen in die Sprache und Kultur des Gastlandes unterstützt Ihre Freude an der Fremdsprache und fördert Ihr Verständnis und Ihr Interesse für das Land und dessen Leute. Wir wünsche Ihnen jetzt schon einen rundum guten Aufenthalt.

 

Wichtige Hinweise

  • Dieser Sprachaufenthalt richtet sich an Lernende, die im August 2025 ins 2. oder 3. Lehrjahr starten.
  • Für die Einreise nach England ist ein Reisepass erforderlich, der für den gesamten Aufenthalt gültig ist. Eine Identitätskarte ist nicht mehr ausreichend.
    Ab dem 2. April 2025 müssen Reisende aus der Schweiz und der EU für die Einreise nach England eine elektronische Reisegenehmigung (ETA) beantragen.
    Die Beantragung des ETA kostet £10.- und wird wie folgt funktionieren:
    Reisende können die Authorisierung (ETA) über eine mobile App beantragen oder online. Sobald sie erteilt wurde, kann die Person das Vereinigte Königreich über einen Zeitraum von zwei Jahren mehrmals besuchen. Die Antragsteller:innen müssen persönliche und biometrische Daten einschliesslich eines digitalen Fotos angeben und eine Reihe von «Eignungsfragen» beantworten.
    Am Informationsabend vom Mittwoch, 17.9.2025 werden Sie detaillierte Informationen erhalten, wie Sie step-by-step die Electronic Travel Authorisation (ETA) beantragen können.
  • Bitte geben Sie Ihren vollständigen Namen bei der Anmeldung an. Dieser muss zwingend mit dem Namen in Ihrem Reisepass übereinstimmen (Flugticket).
  • Für besondere Ernährungswünsche oder Allergien wird ein Zuschlag von CHF 80.- verrechnet.
  • Nicht-Schweizer:innen/Nicht-EU-Staatsbürger:innen benötigen eventuell ein Visum.
  • Das Mindestalter beträgt 16 Jahre beim Zeitpunkt des Aufenthalts.
  • Die Teilnehmendenzahl ist begrenzt. Bei zu vielen Anmeldungen werden Lernende, deren Lehrbetrieb DualogW-Partner sind, bevorzugt.
  • Betrifft alle unter 18-jährigen Lernenden (zum Zeitpunkt des Aufenthalts): Sie werden von uns zu einem späteren Zeitpunkt aufgefordert, ein entsprechendes Formular von Ihren Eltern ausfüllen und unterschreiben zu lassen.

 

Informationsdokumente

Nachfolgend finden Sie alle relevanten Informationen zum gewünschten Sprachaufenthalt. Bitte lesen Sie diese vor der Anmeldung sorgfältig durch und drucken Sie diese auch für Ihre Eltern und Ihren Lehrbetrieb aus.

 

Freiwilliger Sprachaufenthalt

Informationsdokumente für den freiwilligen Sprachaufenthalt für Lernende vom 2. und 3. Lehrjahr (ab August 25)

EFZ23er- u. EFZ24er-Klassen, BU23er- u. Bu24er-Klassen, KuDi23er- und KuDi24er-Klassen, EDB24er-Klasse:

 

Bournemouth (EN)

 

 

Obligatorischer Sprachaufenthalt

Informationsdokumente für den obligatorischen Sprachaufenthalt für Lernende BMZ vom 2. und 3. Lehrjahr (ab August)

BMZ23er- u. BMZ24er-Klassen:

 

Bournemouth (EN)

 

Sekretariat Grundbildung

052 269 18 00

sekretariat@wskvw.zh.ch