Professional Bachelor und Professional Master: Die 6 wichtigsten Punkte zu den neuen Titeln

Wer einen HF- oder eidgenössischen Abschluss hat, soll in Zukunft den Titelzusatz Professional Bachelor oder Professional Master tragen dürfen. Im Dezember 2025 hat der Nationalrat einer entsprechenden Revision des Berufsbildungsgesetztes zugestimmt. Ziel ist es, die Abschlüsse international vergleichbar zu machen und somit die Höhere Berufsbildung zu stärken.

 

1. Professional Bachelor und Professional Master – was ist das?

Professional Bachelor und Professional Master sind offiziell anerkannte Titelzusätze, die einen Abschluss auf Tertiärstufe beschreiben. Sie machen sichtbar, dass die Abschlüsse der Höheren Berufsbildung auf derselben Bildungsstufe angesiedelt sind, wie akademische Abschlüsse von Fachhochschulen und Universitäten.

2. Wieso gibt es die neuen Titel Professional Bachelor und Professional Master?

Das Schweizer Bildungssystem unterscheidet sich stark von ausländischen Bildungssystemen. Deshalb war es bislang schwierig, Abschlüsse aus der Höheren Berufsbildung international einzuordnen. Die Titelzusätze Professional Bachelor und Professional Master schaffen mehr Klarheit und Vergleichbarkeit mit den akademischen Bachelor- und Master-Abschlüssen.

3. Ab wann gelten die Titel Professional Bachelor und Professional Master?

Voraussichtlich dürfen die Titelzusätze Professional Bachelor und Professional Master ab Juni/Juli 2026 verwendet werden. Dann wird die Revision des Berufsbildungsgesetzes umgesetzt, falls kein Referendum ergriffen wird.

4. Wer darf den Titel Professional Bachelor und Professional Master tragen?

Der Titel Professional Bachelor ist gültig für Personen mit einem Abschluss einer Höheren Fachschule (HF) sowie für Absolventinnen und Absolventen einer Berufsprüfung mit einem eidgenössischen Fachausweis (FA).

 

Der Titel Professional Master gilt für Absolventinnen und Absolventen einer Höheren Fachprüfung (HFP), die ein eidgenössisches Diplom erlang haben.

 

Sobald die Gesetzesänderung voraussichtlich ab Juni/Juli 2026 in Kraft getreten ist, dürfen die Titelzusätze verwendet werden. Dazu berechtigt sind alle Personen, die in der Vergangenheit oder in Zukunft einen Abschluss in der Höheren Berufsbildung erlangt haben oder erlangen werden.

5. Wie werden die Titel im CV richtig geschrieben?

Die Titel Professional Bachelor und Professional Master dürfen nur als Zusatz zu einem eidgenössischen Berufstitel geführt werden. Sie ersetzen nicht die bisherigen Abschluss-Bezeichnungen. Es gelten folgende Schreibweisen:

  • Sandra Muster, Sozialversicherungsfachfrau mit eidg. Fachausweis, Professional Bachelor
  • Max Muster, Dipl. Betriebswirtschafter HF, Professional Bachelor
  • Lea Muster, Eidg. Dipl. Verkaufsleiterin, Professional Master

6. Ist ein Professional Bachelor/Master gleich wie ein Abschluss an einer Fachhochschule oder Universität?

Die Titel Professional Bachelor und Professional Master sind gleichwertig wie die Abschlüsse von Fachhochschulen und Universitäten. Beide sind auf dem Niveau 5 oder 6 des Nationalen Qualifikationsrahmens angesiedelt. Trotzdem sind die Abschlüsse nicht genau gleich, sondern unterscheiden sich inhaltlich: der Titelzusatz «Professional» zeigt, dass die Absolventinnen und Absolventen einen praxisorientierten Abschluss erlangt haben und bereits viel Berufserfahrung mitbringen. Die akademischen Abschlüsse einer Fachhochschule oder Universität hingegen sind stärker wissenschaftsbasiert.

 

Die neuen Zusätze Professional Bachelor und Professional Master machen sichtbar, dass sich eine berufliche Weiterbildung genauso lohnt, wie ein akademisches Studium.